Gemäss VSV Artikel 1, Absatz 1 dürfen Schwere Motorwagen zum Sachentransport und entsprechende Anhänger im S-Verkehr vorne und hinten mit dem Zeichen nach Anhang 4 der VTS versehen sein.
ABER VORSICHT: Wer das Zeichen unerlaubt verwendet, der kann eine Busse von mindestens CHF 500.- erhalten!