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GHS/CLP Infoseite

Ablösung bisheriger Einstufung und Kennzeichnung
Die bisherige Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien nach der Richtlinie 67/548/EWG ist seit dem 01.06.2015 nicht mehr weiter anwendbar. Ab diesem Zeitpunkt kann und darf nur noch die CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien verwendet werden. Nach bisherigem Recht gekennzeichnete Produkte dürfen nur noch im Abverkauf an Endverbraucher bis spätestens 01.06.2017 abgegeben werden. Zwischenhändler sind davon ausgeschlossen was bedeutet, dass nur noch Produkte, welche nach CLP gekennzeicht sind, an Zwischenhändler abgegeben werden dürfen.

Was bedeutet das für Sie?

gefahrstoffe_alt-small.png  Die bisherigen "orangefarbenen Kennzeichnungen mit schwarzen Symbolen" (siehe Abbildung links) ist seit dem 01.06.2015 bei Inverkehrbringung (Import eingeschlossen) nicht mehr erlaubt.

Wo finden Sie die neuen Kennzeichnungsangaben?

gefahrstoffe_neu-small.png 
Die Kennzeichnungselemente der Chemikalien nach CLP-Verordnung (Piktogramme, Signalwort sowie H- und P-Sätze) sind im Sicherheitsdatenblatt (SDB) in Abschnitt 2 aufgeführt. Sollten Sie noch kein aktuelles SDB besitzen, so fordern Sie Ihren Lieferanten auf, Ihnen dieses rasch möglichst auszuhändigen.

Wo finden Sie die GHS-Piktogramme im Online-Shop?

Hier finden Sie alle Piktogramme nach CLP-Verordnung in unserem Online-Shop in diversen Grössen und Materialien.
 
Hier finden Sie ausserdem fertige Produktkennzeichnungen nach CLP-Verordnung mit Piktogrammen, Signalwort sowie H- und P-Sätzen.
Weiterführende Informationen zur CLP-Verordnung
Weiterführende Informationen zur CLP-Verordnung und REACH im allgemeinen finden Sie unter folgendem Link: http://www.reach-compliance.ch/ghsclp/
Fragen? Wir rufen Sie zurück
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